Frage 8012 von 206 · DTZ-Prüfung
Hausordnung der Wohnanlage Am Lindenpark Ruhezeiten In unserem Haus gilt von 22 bis 6 Uhr Nachtruhe. Auch an Sonntagen und Feiertagen soll es den ganzen Tag ruhig sein. Laute Arbeiten wie Bohren oder Hämmern sind nur von Montag bis Samstag von 8 bis 12 Uhr und von 15 bis 19 Uhr erlaubt. Wenn Sie eine Feier planen, informieren Sie bitte vorher Ihre Nachbarn. Treppenhaus und Keller Das Treppenhaus ist ein Fluchtweg. Deshalb dürfen dort keine Schuhe, Fahrräder oder Kinderwagen stehen. Kinderwagen und Rollstühle können Sie im Raum neben dem Eingang abstellen. Fahrräder gehören in den Fahrradkeller. Die Mieter putzen das Treppenhaus abwechselnd jede Woche, der Plan hängt am schwarzen Brett. Müll Bitte trennen Sie Ihren Müll. Für Papier, Verpackungen und Restmüll gibt es eigene Tonnen im Hof. Glas bringen Sie bitte zum Container an der Ecke Lindenstraße. Große Kartons machen Sie vor dem Einwerfen bitte klein. Grillen und Balkon Auf den Balkonen ist Grillen nur mit einem Elektrogrill erlaubt. Mit Holzkohle dürfen Sie im Garten an der Grillstelle grillen. Blumenkästen müssen innen am Balkongeländer hängen. Schlüssel Wenn Sie Ihren Wohnungsschlüssel verlieren, melden Sie das bitte sofort der Hausverwaltung. Die Haustür bleibt von 22 bis 6 Uhr abgeschlossen. Haustiere Kleine Tiere wie Fische oder Hamster sind erlaubt. Für Hunde und Katzen brauchen Sie die schriftliche Erlaubnis der Hausverwaltung.
Auf dem Balkon darf man mit einem Elektrogrill grillen.
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Richtige Antwort zu Frage 8012
- a: Richtig
Erklärung
„Auf den Balkonen ist Grillen nur mit einem Elektrogrill erlaubt.“ Mit Holzkohle grillt man im Garten.