DTZ Prüfung ab 2026: neue Regeln für B1
Ab 1. November 2026 gilt eine neue Regel für B1 im DTZ: Ein schriftlicher Teil auf B1, der andere mindestens auf A2. Was im Verordnungstext steht, was daraus folgt und was noch unklar ist.
Am 20. Oktober 2026 wurde im Bundesgesetzblatt eine Änderung der Integrationskurstestverordnung veröffentlicht. Sie gilt ab dem 1. November 2026.1
Die Änderung betrifft das Niveau B1 im Deutsch-Test für Zuwanderer (DTZ). Es reicht dann nicht mehr, nur einen der beiden schriftlichen Teile zu bearbeiten.
Hier lesen wir den Verordnungstext mit dir. Wir trennen genau: Was steht im Text? Was folgt daraus? Und was ist noch unklar?
Kurz gesagt
- Die Verordnung ist vom 13. Oktober 2026, erschienen im Bundesgesetzblatt am 20. Oktober 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 306).1
- Sie tritt am 1. November 2026 in Kraft.1
- Sie ersetzt § 10 Absatz 1 der Integrationskurstestverordnung.1
- Für B1 brauchst du künftig in beiden schriftlichen Teilen mindestens A2. Einer davon muss B1 sein.1
Die bisherige Regel
Der DTZ hat drei Teilergebnisse: Hören und Lesen, Schreiben und Sprechen.2 Nach der alten Fassung von § 10 Absatz 1 galt B1 als erreicht, wenn du im Sprechen B1 hattest. Dazu kam B1 in mindestens einem der Bereiche Hören und Lesen oder Schreiben.3
Über den anderen Bereich sagte die alte Regel nichts. Er konnte auch schwach sein oder ganz leer bleiben.
Die neue Regel im Wortlaut
Artikel 1 der Änderungsverordnung ersetzt Absatz 1. Der Kern des neuen Textes lautet:1
- B1 ist erreicht, wenn im Bereich "Sprechen" sowie in mindestens einem der Bereiche "Hören/Lesen" oder "Schreiben" die Stufe B1 erreicht ist, und
- im verbleibenden Bereich mindestens die Stufe A2 erreicht ist.
Der erste Satz des Absatzes bleibt: Die Bedingungen für das Bestehen richten sich nach § 17 Absatz 2 der Integrationskursverordnung.1 Dort steht, dass der Kurs erfolgreich ist, wenn du im Sprachtest B1 nachweist.4
Welche Kombinationen für B1 reichen
Das folgt aus dem Text. Es ist unsere eigene Ableitung, keine Aussage der Behörde. Das Sprechen muss immer B1 sein. Bei den schriftlichen Teilen gilt:
- Hören/Lesen B1 und Schreiben B1: reicht
- Hören/Lesen B1 und Schreiben A2: reicht
- Hören/Lesen A2 und Schreiben B1: reicht
- Hören/Lesen B1 und Schreiben unter A2: reicht nicht mehr
- Hören/Lesen unter A2 und Schreiben B1: reicht nicht mehr
Die letzten beiden Fälle waren nach der alten Regel noch B1.2
Zur Erinnerung, wo die Stufen liegen: Beim Schreiben ist A2 ab 7 von 20 Punkten erreicht, B1 ab 15. Bei Hören und Lesen ist A2 ab 20 von 45 Punkten erreicht, B1 ab 33.2 Diese Tabellen stammen aus einem g.a.s.t.-Übungssatz von Juni 2024. Ob g.a.s.t. sie nach der Änderung anpasst, haben wir nicht gefunden.
Warum die Regel geändert wird
Die Portalseite asyl.net nennt als Begründung des Bundesinnenministeriums Betrugsversuche. Danach wurden im Internet gekaufte Lösungen im Teil Hören und Lesen eingetragen, während der Teil Schreiben leer blieb. Nach der alten Regel war B1 trotzdem möglich.5
Grundlage war nach asyl.net ein Referentenentwurf des Ministeriums vom 8. Oktober 2026.5 Die Begründung steht nicht im Verordnungstext selbst. Wir geben sie deshalb nur als Angabe von asyl.net wieder.
Was noch unklar ist
Der Text der Verordnung ist kurz. Er hat nur zwei Artikel: die Änderung von § 10 Absatz 1 und das Datum des Inkrafttretens.1 Darum gibt es offene Punkte:
- Übergang. Eine Übergangsregel steht nicht im Text. Ob es auf den Prüfungstag, die Anmeldung oder den Kursbeginn ankommt, sagt die Verordnung nicht. Frag deinen Kursträger.
- Zertifikat A2. Geändert wird nur die Bedingung für B1. Wie das Zertifikat aussieht, wenn jemand im Sprechen B1 hat, aber in einem schriftlichen Teil unter A2 liegt, steht nicht im Text. Nach der Tabelle im g.a.s.t.-Übungssatz von 2024 bekam man ein Zertifikat A2 mit Sprechen und einem schriftlichen Teil auf mindestens A2.2 Ob das so bleibt, ist nicht belegt.
- Auswirkungen. Zahlen dazu, wie viele Teilnehmende künftig B1 verfehlen, haben wir nicht gefunden.
- Verfahren. Wie g.a.s.t. und die Kursträger die Prüfungsunterlagen anpassen, ist uns nicht bekannt.
Verlass dich bei diesen Punkten auf deinen Kursträger oder die Mitteilungen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.
Was das für dich heißt
Bearbeite alle drei Prüfungsteile. Auch wenn du im Schreiben unsicher bist: Ein leerer Schreibbogen verhindert künftig B1.
- Plane beim Schreiben die 30 Minuten ein. Es zählt nur der Antwortbogen.2
- Schreib lieber einen kurzen, einfachen Text als nichts. Für A2 reichen 7 von 20 Punkten.2
- Übe Hören und Lesen weiter: B1 ab 33 von 45 Punkten ist nach wie vor ein klarer Weg.2
Prüfung online üben
Auf dtzpruefung.de übst du alle Teile im Prüfungsformat: vier Modelltests mit Hörtexten zum Abspielen, Schreibaufgaben mit Musterlösung und Sprechen mit Musterantworten. Alle Übungsteile findest du unter Prüfung.
Das sind unsere eigenen Aufgaben im Prüfungsformat, nicht die echten Prüfungsaufgaben. Wir sind nicht mit dem BAMF, mit g.a.s.t. oder mit telc verbunden.
Häufige Fragen
Ab wann gilt die neue Regel?
Ab dem 1. November 2026.1
Was ändert sich genau?
Früher reichte B1 im Sprechen plus B1 in Hören/Lesen oder Schreiben. Jetzt muss der verbleibende schriftliche Bereich mindestens A2 erreichen.13
Muss ich jetzt in allen Teilen B1 haben?
Nein. Das Sprechen muss B1 sein, ein schriftlicher Teil ebenfalls. Der andere schriftliche Teil braucht mindestens A2.1
Gilt die Regel auch, wenn ich schon angemeldet bin?
Das regelt der Verordnungstext nicht. Es gibt dort keine Übergangsvorschrift.1 Frag deinen Kursträger.
Warum wurde die Regel geändert?
Laut asyl.net begründet das Bundesinnenministerium die Änderung mit Betrugsversuchen im Teil Hören und Lesen bei leerem Schreibteil.5
Wo steht der Verordnungstext?
Im Bundesgesetzblatt Teil I, Jahrgang 2026, Nr. 306, ausgegeben am 20. Oktober 2026.1
Quellen
- Verordnung zur Änderung der Integrationskurstestverordnung vom 13. Oktober 2026, BGBl. 2026 I Nr. 306 (20.10.2026) (recht.bund.de)
- g.a.s.t.: Deutsch-Test für Zuwanderer A2 bis B1, Übungssatz 1 (Juni 2024) (gast.de)
- Integrationskurstestverordnung (IntTestV), § 10 Bewertung der Prüfungsergebnisse (bisherige Fassung), Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
- Integrationskursverordnung (IntV), § 17 Abschlusstest, Zertifikat Integrationskurs, Gesetze im Internet (gesetze-im-internet.de)
- asyl.net: Neue Anforderungen beim Deutsch-Test für Zuwanderer (20.10.2026) (asyl.net)
Genug gelesen, Zeit zum Üben
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