Frage 5031 von 206 · DTZ-Prüfung

Rathaus Neustadt: Wegweiser 4. Stock: Stadtkasse (Gebühren bezahlen), Büro des Bürgermeisters, Sitzungssaal 3. Stock: Bauamt, Steueramt (Hundesteuer, Grundsteuer), Ordnungsamt 2. Stock: Sozialamt (Wohngeld, Grundsicherung), Jugendamt (Plätze in Kitas, Beratung für Familien) 1. Stock: Standesamt (Geburt, Hochzeit, Sterbefall), Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel, Einbürgerung) Erdgeschoss: Information, Bürgerbüro (Personalausweis, Reisepass, Anmeldung und Ummeldung), Fundbüro

Sie sind innerhalb von Neustadt in eine neue Wohnung gezogen und müssen die neue Adresse melden.

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Richtige Antwort zu Frage 5031

  • a: Erdgeschoss

Erklärung

Eine neue Adresse in derselben Stadt meldet man mit einer Ummeldung. Das macht das Bürgerbüro im Erdgeschoss.

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