Frage 5032 von 206 · DTZ-Prüfung
Rathaus Neustadt: Wegweiser 4. Stock: Stadtkasse (Gebühren bezahlen), Büro des Bürgermeisters, Sitzungssaal 3. Stock: Bauamt, Steueramt (Hundesteuer, Grundsteuer), Ordnungsamt 2. Stock: Sozialamt (Wohngeld, Grundsicherung), Jugendamt (Plätze in Kitas, Beratung für Familien) 1. Stock: Standesamt (Geburt, Hochzeit, Sterbefall), Ausländerbehörde (Aufenthaltstitel, Einbürgerung) Erdgeschoss: Information, Bürgerbüro (Personalausweis, Reisepass, Anmeldung und Ummeldung), Fundbüro
Sie haben einen Hund gekauft und müssen ihn bei der Stadt anmelden.
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Richtige Antwort zu Frage 5032
- c: anderes Stockwerk
Erklärung
Für einen Hund zahlt man Hundesteuer. Zuständig ist das Steueramt im 3. Stock, also ein anderes Stockwerk. Im 4. Stock bezahlt man nur Gebühren an der Kasse.
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